Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
Leitsatz
Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, welche dieser im Zusammenhang mit einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen selbständigen Tätigkeit erworben hat, fallen nach den BFH-Beschlüssen vom - VII R 35/08 und vom - VII B 8/11 nicht in die Insolvenzmasse. Diese Rechtsprechung zu einem durch die freigegebene Tätigkeit erworbenen Umsatzsteuervergütungsanspruch ist sinngemäß auch auf einen Einkommensteuererstattungsanspruch anzuwenden, der auf Vorauszahlungen beruht, bei deren Berechnung nur die Einkünfte aus der freigegebenen Tätigkeit zu Grunde gelegt worden sind.