Hinweis auf die Möglichkeit einer Klageerhebung auf elektronischem Weg in der Rechtsbehelfsentscheidung nicht zwingend geboten; Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bei mehreren Bevollmächtigten
Leitsatz
1. Waren für das Einspruchsverfahren zwei Bevollmächtigte bestellt, ist die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung an den Bevollmächtigten, der den Einspruch eingelegt hat, nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Kläger den anderen Bevollmächtigten dem Finanzamt gegenüber nicht eindeutig als gewünschten Bekanntgabeadressaten benannt hat. 2. Eine für die Klageerhebung maßgebliche Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung ist jedenfalls dann nicht wegen fehlenden Hinweises auf die Möglichkeit der Klageerhebung auf elektronischem Wege rechtsfehlerhaft, wenn sie vor der im Juli 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO erteilt worden ist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1010 Nr. 7 EAAAE-65006