Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz begehrenden Anlegers bei Abschluss des Anlagegeschäfts trotz ausdrücklicher Verweigerung der Auskunft über die Höhe der Rückvergütung durch den Berater
Leitsatz
Ein Anlageinteressent, der im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provision fragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitzuteilen, das Anlagegeschäft gleichwohl abschließt, verhält sich widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1345 Nr. 23 BB 2014 S. 1553 Nr. 26 DB 2014 S. 1247 Nr. 22 DStR 2014 S. 13 Nr. 28 NJW 2014 S. 2348 Nr. 32 NJW 2014 S. 8 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2014 S. 2070 WM 2014 S. 1036 Nr. 22 ZIP 2014 S. 1117 Nr. 23 ZIP 2014 S. 43 Nr. 22 NAAAE-65418