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BGH Urteil v. - VI ZR 246/12

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB

Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Vererblichkeit eines Geldentschädigungsanspruchs

Leitsatz

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ErbBstg 2014 S. 154 Nr. 7
NJW 2014 S. 2871 Nr. 39
WM 2014 S. 1394 Nr. 29
RAAAE-65434

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