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BVerwG Beschluss v. - 6 P 1/13

Gesetze: § 68 Abs 2 S 1 BPersVG, § 68 Abs 2 S 2 BPersVG

Arbeitszeiterfassung; Auskunftsanspruch des Personalrats

Leitsatz

Der Personalrat kann nicht verlangen, dass ihm die in der elektronischen Arbeitszeiterfassung gespeicherten Daten unter Namensnennung der Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden; seine Überwachungsaufgabe kann er bereits effektiv wahrnehmen, wenn er zunächst nur die anonymisierten Arbeitszeitlisten der Dienststelle erhält.

Fundstelle(n):
ZIP 2014 S. 32 Nr. 16
VAAAE-65476

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