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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 12 R 408/11

Tatbestand

Der Kläger begehrt (noch) die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte als Daten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) unter Berücksichtigung des ihm im Zeitraum vom 1. Mai 1960 bis 30. September 1973 gezahlten Verpflegungsgeldes.

Fundstelle(n):
MAAAE-65547

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