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BGH Urteil v. - X ZR 31/11

Gesetze: Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst d EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 4 IntPatÜbkG

Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Auslegung des Patentanspruchs hinsichtlich der Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs - Reifendemontiermaschine

Leitsatz

Reifendemontiermaschine

Es ist durch Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermitteln, ob die Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs dahin, dass er eine in Übereinstimmung mit den vorangehenden Ansprüchen ausgebildete Vorrichtung umfasst (hier: comprising a device in accordance with claims 1 to 12), die Verwirklichung der Merkmale sämtlicher vorangehender Unteransprüche erfordert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAE-65631

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