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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 4421/10 U EFG 2014 S. 1034 Nr. 12

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, RL 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Übernahme der Kücheneinrichtung einer gepachteten Gaststätte – Unternehmensfortführung durch den Erwerber

Leitsatz

  1. Eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.v. § 1 Abs. 1a UStG ist auch dann anzunehmen, wenn es sich bei der übertragenen Geschäftsausstattung (Kücheneinrichtung einer vom Veräußerer gepachteten Gaststätte) zwar um eine für die Fortführung des Betriebes wesentliche Sachgesamtheit handelt, der Erwerber jedoch die weiteren, zum Betrieb erforderlichen Gegenstände einschließlich der Räumlichkeiten vom bisherigen Verpächter anpachtet.

  2. Entscheidend für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht die Aufgabe der wirtschaftlichen Tätigkeit durch den Veräußerer, sondern die vom Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten abhängige Unternehmensfortführung durch den Erwerber.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 6
EFG 2014 S. 1034 Nr. 12
UStB 2014 S. 163 Nr. 6
PAAAE-65815

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