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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 2274/10

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldaufhebungsbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Erbringt der Kindergeldberechtigte den Nachweis für die Ausbildung seines Kindes nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen den Kindergeldaufhebungsbescheid, beruht das verspätete Einreichen der Unterlagen nur auf leichter Fahrlässigkeit und führt zur Änderung des Aufhebungsbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, es sei denn das Finanzamt hat den Kindergeldberechtigten vor Erlass des Aufhebungsbescheides zur Vorlage der Unterlagen aufgefordert.

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Fundstelle(n):
EAAAE-65823

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