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BGH Urteil v. - II ZR 395/12

Gesetze: § 158 Abs 1 S 1 Nr 5 AktG, § 221 AktG, § 10 Abs 5 S 1 Nr 1 aF KredWG

Aktiengesellschaft: Beteiligung der Genussrechtsgläubiger an Bilanzverlusten aus qualifiziert pflichtwidrigen Geschäften; Schadensersatzanspruch der Genussrechtsinhaber trotz Verlustteilnahme

Leitsatz

1. Mindert sich nach den Genussscheinbedingungen der Rückzahlungsanspruch jedes Genussscheininhabers, wenn ein Bilanzverlust ausgewiesen wird, umfasst der Bilanzverlust auch Verluste, die auf einer Tätigkeit der Gesellschaft außerhalb ihres Unternehmensgegenstands beruhen, die schlechterdings kein seriöser Kaufmann durchführen würde.

2. Die in § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 KWG aF verlangte Verlustteilnahme, um Genussrechtsverbindlichkeiten dem haftenden Eigenkapital bzw. Ergänzungskapital zuzurechnen, steht einem Schadensersatzanspruch der Genussrechtsinhaber gegen die Gesellschaft wegen einer Tätigkeit außerhalb ihres Unternehmensgegenstands, die schlechterdings kein seriöser Kaufmann durchführen würde, nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
Nr. 7/2014 S. 403
AG 2014 S. 705 Nr. 19
BB 2014 S. 1582 Nr. 26
DB 2014 S. 1307 Nr. 23
DB 2014 S. 7 Nr. 23
DStR 2014 S. 12 Nr. 26
WM 2014 S. 1076 Nr. 23
ZIP 2014 S. 1166 Nr. 24
ZIP 2014 S. 45 Nr. 23
UAAAE-65887

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