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BGH Urteil v. - VIII ZR 275/13

Gesetze: § 280 BGB, § 437 BGB, § 439 Abs 2 BGB, § 441 BGB, Art 3 Abs 2 EGRL 44/1999, Art 8 Abs 2 EGRL 44/1999

Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

Leitsatz

1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.

2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1154 Nr. 20
BB 2014 S. 1409 Nr. 24
DNotZ 2014 S. 603 Nr. 8
NJW 2014 S. 2351 Nr. 32
NJW 2014 S. 8 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2014 S. 1487
WM 2014 S. 1507 Nr. 31
ZIP 2014 S. 1127 Nr. 23
ZIP 2014 S. 40 Nr. 20
OAAAE-65889

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