Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache
Leitsatz
1. § 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.
2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1154 Nr. 20 BB 2014 S. 1409 Nr. 24 DNotZ 2014 S. 603 Nr. 8 NJW 2014 S. 2351 Nr. 32 NJW 2014 S. 8 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2014 S. 1487 WM 2014 S. 1507 Nr. 31 ZIP 2014 S. 1127 Nr. 23 ZIP 2014 S. 40 Nr. 20 OAAAE-65889