Gesetze: § 37 Abs 1 SGB 2, § 37 Abs 2 S 1 SGB 2, § 37 Abs 2 S 2 SGB 2 vom , § 16 Abs 2 S 2 SGB 1, § 133 BGB, § 28 S 1 SGB 10, § 28 S 2 SGB 10, § 14 SGB 1, § 15 SGB 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II - keine rückwirkende Leistungsgewährung - keine Wiedereinsetzung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Leitsatz
Mit einem bei der Agentur für Arbeit gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 können zwar unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes und der konkreten Umstände des Einzelfalls auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 beantragt worden sein, jedoch umfasst ein Antrag auf Arbeitslosengeld nicht grundsätzlich einen solchen auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.