Zum Zusammenhang zwischen Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und finanzieller Abgeltung nicht genommenen Urlaubs
Leitsatz
Für den unionsrechtlichen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs kommt es hinsichtlich des Begriffs der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne von Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) nicht darauf an, auf wessen Veranlassung das Dienstverhältnis beendet worden ist oder in wessen Verantwortungsbereich der jeweilige Beendigungsgrund fällt. Deshalb erfüllen sämtliche Beendigungsgründe der § 30 BBG und § 21 BeamtStG das Merkmal der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (im Anschluss an BVerwG 2 C 10.12 - NVwZ 2013, 1295).