Zahlung wiederkehrender Leistungen auf eine fest bestimmte Zeit als entgeltliches Rechtsgeschäft
Leitsatz
Der Sonderausgabenabzug im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe setzt grundsätzlich voraus, dass Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des Beziehers gezahlt werden. Hingegen sind die auf eine fest bestimmte Zeit zu zahlenden wiederkehrenden Leistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung eines Vermögensgegenstandes gezahlt werden, nicht als Rente oder dauernde Last abziehbar, sondern nach den steuerrechtlichen Grundsätzen über entgeltliche Rechtsgeschäfte zu behandeln.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1045 Nr. 7 FAAAE-66008