Schuldzinsen zur Finanzierung nachträglicher Anschaffungskosten auf nicht mehr bestehende Beteiligungen i.S. des § 17 EStG als nachträgliche Werbungkosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; kein gewillkürtes Betriebsvermögen auf der Passivseite
Leitsatz
Schuldzinsen, die für die Finanzierung von Anschaffungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S. des § 17 EStG anfallen, sind unter den für den Abzug nachträglicher Betriebsausgaben geltenden Voraussetzungen auch dann als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig, wenn die Veräußerung der Beteiligung bzw. die Auflösung der Kapitalgesellschaft vor 1999 erfolgt ist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1018 Nr. 7 EStB 2014 S. 255 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2014 S. 467 WAAAE-66011