Die mit einer sog. Coaster-Bahn erbrachten Umsätze unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz
Leitsatz
Die Umsätze aus dem Betrieb einer Sommerrodelbahn, bei der die Fahrgäste in einer Metallmulde auf Räder laufenden Schlitten mit einem Drahtseil bis zum Scheitelpunkt der Anlage gezogen werden und sich nach Auskoppelung des Zugseiles - mit den weiter in einer Metallmulde auf Räder laufenden Schlitten - talwärts zum "Schlittenbahnhof" bewegen, unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG, sondern dem Regelsteuersatz.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1098 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2014 S. 2150 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2015 S. 437 KAAAE-66015