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FG Münster Urteil v. - 11 K 1725/12 F EFG 2014 S. 1129 Nr. 13

Gesetze: EStG § 7g Abs 3, FGO § 100 Abs 1 S 4

Finanzgerichtsverfahren

Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende Auflösung einer Investitionsrücklage

Leitsatz

Steht durch Zeitablauf fest, dass die Investition innerhalb des in § 7g Abs. 3 EStG normierten Investitionszeitraums nicht getätigt wurde, ist die Rücklage rückwirkend aufzulösen. Hierdurch tritt die Erledigung eines anhängigen Rechtsstreits ein.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1129 Nr. 13
LAAAE-66165

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