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BAG Urteil v. - 3 AZR 952/11

Gesetze: § 1 BetrAVG, § 313 Abs 1 BGB, § 159 SGB 6, § 160 SGB 6, § 275 SGB 6

Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

Leitsatz

Eine vor dem durch Betriebsvereinbarung getroffene Versorgungsvereinbarung, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) höhere Versorgungsleistungen vorsieht als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel), ist nach der außerplanmäßigen Anhebung der BBG durch § 275c SGB VI zum nicht ergänzend dahin auszulegen, dass die Betriebsrente so zu berechnen ist, als wäre die außerplanmäßige Anhebung der BBG nicht erfolgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 12 Nr. 30
FAAAE-66209

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