Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse; Haftung des Internetanschlussinhabers für Rechtsverletzungen volljähriger Familienangehöriger; tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers und Umfang dessen sekundärer Darlegungslast - BearShare
Leitsatz
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1. Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
2. Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (Anschluss an , BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom , I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 - Morpheus).
3. Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von , BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom , I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 - Morpheus).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 2360 Nr. 32 NJW 2014 S. 32 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2014 S. 167 StBW 2014 S. 70 Nr. 2 WM 2014 S. 1143 Nr. 24 ZIP 2014 S. 5 Nr. 3 FAAAE-66222