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BGH Urteil v. - LwZR 2/13

Gesetze: § 1 Nr 1a LwVfG, § 2 Abs 2 Nr 2 LwVfG, § 20 Abs 1 LwVfG, § 48 Abs 1 S 2 Halbs 2 LwVfG, Art 101 Abs 1 S 2 GG

Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht bei der Beratung und Entscheidung über einen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz; Dokumentation der Mitwirkung an der Entscheidungsfindung

Tatbestand

Die Klägerin ist Eigentümerin landwirtschaftlich genutzter Flurstücke, die aufgrund schriftlichen Vertrags vom 14. März 2001 an die Rechtsvorgängerin der Beklagten verpachtet waren. In einem gerichtlichen Verfahren wurde eine Verlängerung der Pachtzeit bis in das Jahr 2010 vereinbart. Die Beklagte wurde durch Umwandlung der Rechtsvorgängerin Pächterin der Flächen. Sie gab diese Ende 2010 nicht an die Klägerin heraus.

Fundstelle(n):
SAAAE-66235

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