Insolvenzgerichtliche Anordnung der Nachtragsverteilung: Behandlung von Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz über Leistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs
Leitsatz
1. Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom über "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde", bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen.
2. Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom über "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde", sind nicht pfändbar und fallen im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2014 S. 1009 Nr. 16 WM 2014 S. 1141 Nr. 24 ZIP 2014 S. 1235 Nr. 25 CAAAE-66275