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BSG Urteil v. - B 12 KR 24/12 R

Gesetze: § 240 Abs 1 SGB 5 vom , § 240 Abs 4 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG

Freiwillige Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen - Berücksichtigung von Rentenzahlungen einer privaten Kfz-Haftpflichtversicherung - pauschalierter Mehrbedarfsausgleich

Leitsatz

Eine von einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wegen der Folgen eines Unfalls gewährte Leibrente ist auch dann in voller Höhe der Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung zugrunde zu legen, wenn die Leibrente pauschalierend sowohl dem Ausgleich eines Verdienstausfallschadens als auch dem Ausgleich eines unfall-/behinderungsbedingten Mehraufwands dient.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:181213UB12KR2412R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 31
WAAAE-66277

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