Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter - Heranziehung dem Lebensunterhalt dienender Einnahmen auf der Grundlage der "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" - Promotionsstipendien - "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" sind hinreichende Rechtsgrundlage für Beitragsfestsetzung
Leitsatz
1. Auf Grundlage der Generalklausel der "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen können zur Beitragsbemessung freiwillig Krankenversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung auch dem Lebensunterhalt dienende Einnahmen herangezogen werden, die bisher nicht ausdrücklich durch die Rechtsprechung des BSG als dem Lebensunterhalt dienend angesehen worden sind, wenn nicht die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt oder verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung stehen und sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen lassen.
2. Promotionsstipendien können auf Grundlage einer Generalklausel zur Beitragsbemessung freiwillig Krankenversicherter herangezogen werden, ohne dass es einer speziellen Regelung in den "Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler" bedarf.