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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 35/13

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines zweiten Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, die Beschäftigungszeiten des Klägers vom 14. Februar 1976 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen.

Fundstelle(n):
KAAAE-66310

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