Steuerberatungskosten für das Erstellen der Einkommensteuererklärung keine Erwerbsaufwendungen
Leitsatz
Die Frage, ob Steuerberatungskosten, die nicht für die Ermittlung der Einkünfte, sondern für das Erstellen der Einkommensteuererklärung entstehen, ganz oder anteilig als Erwerbsaufwendungen - Werbungskosten oder Betriebsausgaben - abgezogen werden können, hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 FGO. Sie ist durch das bereits höchstrichterlich entschieden und durch den Beschluss des Großen Senats des nicht erneut überprüfungsbedürftig geworden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1200 Nr. 8 EStB 2014 S. 255 Nr. 7 NAAAE-66322