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FG Münster Urteil v. - 10 K 3960/12 E

Gesetze: AO § 174 Abs 4

Verfahren

Bestimmter Sachverhalt i.S.v. § 174 Abs. 4 AO

Leitsatz

1) Das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels in verschiedenen Jahren ist ein "bestimmter Sachverhalt" i.S.v. § 174 Abs. 4 AO.

2) Die Änderung nach § 174 Abs. 4 AO setzt nicht voraus, dass die Berücksichtigung eines Sachverhalts in dem einen Bescheid die Berücksichtigung in dem anderen Bescheid zwingend ausschließt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
StBW 2014 S. 532 Nr. 14
WAAAE-67009

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