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FG Münster  v. - 5 K 1147/12 E

Gesetze: EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen

Zivilprozesskosten, Scheidung

Leitsatz

Zivilprozesskosten, die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung mit dem geschiedenen Ehepartner entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn die zugrundeliegenden Rechtsfragen erhebliche finanzielle Bedeutung haben, existenzielle Fragen betreffen und die Prozessführung nicht mutwillig oder leichtfertig war.

Fundstelle(n):
YAAAE-67043

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