Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils; Inhalt einer beigezogenen Akte als Bestandteil des Parteivorbringens
Leitsatz
1. Ein verfahrensfehlerhaft nicht alle notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) erfassendes Urteil ist auch dann nicht unwirksam, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob Teile einer Wohnungseigentumsanlage im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum stehen.
2. Wird eine Akte beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, wird dadurch nicht ohne weiteres der gesamte Akteninhalt zum Bestandteil des Parteivorbringens.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 8 Nr. 26 NJW-RR 2014 S. 903 Nr. 15 YAAAE-67283