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BGH Urteil v. - VII ZR 334/12

Gesetze: § 150 Abs 2 BGB, § 242 BGB

Anforderungen an die Annahmeerklärung des Empfängers eines schriftlichen Vertragsangebots bei abweichendem Vertragswillen

Leitsatz

1. Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichenden Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (st. Rspr., vgl. , BauR 2010, 1929 Rn. 26 = NZBau 2010, 628).

2. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebots an Stelle des ursprünglichen Textes die von ihm vorgenommenen wesentlichen Änderungen mit gleichem Schriftbild so in den Vertragstext einfügt, dass diese nur äußerst schwer erkennbar sind, und in einem Begleitschreiben der Eindruck erweckt wird, er habe das Angebot unverändert angenommen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1473 Nr. 25
NJW 2014 S. 2100 Nr. 29
NJW 2014 S. 8 Nr. 26
WM 2014 S. 1923 Nr. 40
ZIP 2014 S. 1287 Nr. 27
UAAAE-67309

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