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BSG Urteil v. - B 4 AS 27/13 R

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 3 S 1 Halbs 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 1 Abs 1 S 1 RVG, § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 7 Abs 1 RVG, § 7 Abs 2 S 1 RVG, § 14 Abs 1 S 4 RVG, § 15 Abs 2 S 1 RVG vom , § 15 Abs 2 RVG, § 16 RVG, § 17 RVG, Nr 1008 RVG-VV, Nr 2400 RVG-VV, § 7 Abs 3 SGB 2

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - zum Vorliegen "derselben" Angelegenheit iS des Gebührenrechts bei Widersprüchen von mehreren Auftraggebern einer Bedarfsgemeinschaft gegen gesonderte Aufhebungs- und Erstattungsbescheide - Individualansprüche nach dem SGB 2 - innerer Zusammenhang - einheitlicher Lebenssachverhalt - gesonderte Vollmachten - Erhöhungsgebühr - Schwellenwert

Leitsatz

Bei mehreren Auftraggebern einer Bedarfsgemeinschaft kann „dieselbe“ Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch dann vorliegen, wenn die Aufhebung und Erstattung der individuellen Ansprüche in getrennten Bescheiden geregelt wird und mit jeweils gesonderten Vollmachten selbstständige Widersprüche eingelegt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:020414UB4AS2713R0

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 10 Nr. 6
RAAAE-67336

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