Gesetze: § 53 Abs 3 PersVG RP 1992, § 80 Abs 1 Nr 8 PersVG RP 1992
Geschäftsbereichübergreifende Mitbestimmung bei der Anwendung der Richtlinien der TdL; Lehrkräfte; Begriff des Verwaltungszweigs
Leitsatz
1. Die Entscheidung über die Anwendung der Richtlinien der TdL über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte erfüllt den Mitbestimmungstatbestand nach § 80 Abs. 1 Nr. 8 RhPPersVG (juris: PersVG RP 1992) (Fragen des Arbeitsentgelts in der Dienststelle einschließlich der Entgeltsysteme, Aufstellung von Entgeltgrundsätzen, Einführung und Anwendung von Entgeltmethoden sowie deren Änderung).
2. Maßnahmen oberster Dienstbehörden, die sich auf Beschäftigte im Geschäftsbereich anderer oberster Dienstbehörden erstrecken, fallen in den Anwendungsbereich des § 53 Abs. 3 RhPPersVG.