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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 55/14

Gesetze: TabStG § 6 Abs. 1 S. 2, TabStG § 8 Abs. 2 S. 2, TabStG § 6 Abs. 2 S. 1, TabStG § 6 Abs. 1 S. 3, TabStG § 8 Abs. 3 1. Alt., TabStG § 8 Abs. 2 S. 2

Tabaksteuerrecht: Widerruf von Erlaubnissen

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen des Widerrufs von Erlaubnissen als registrierter Versender für Tabakwaren (§ 8 TabStG) sowie als Steuerlagerinhaber für Tabakwaren (§ 6 TabStG).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAE-67639

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