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BMF - IV D 3 - S 7492/12/10001 BStBl 2014 I S. 910

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)

Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Bezug: (BStBl 2004 I S. 1200)

Der , BStBl 2014 II S. 539, entschieden, dass der Nachweis der Steuerfreiheit einer Lieferung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nicht nur durch die Vorlage eines Abwicklungsscheins (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 UStDV) oder diesem gleichgestellte Belege und Aufzeichnungen des Unternehmers (§ 73 Abs. 3 UStDV) geführt werden kann, sondern auch durch andere Unterlagen, aus denen sich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf Grund der objektiven Beweislage ergeben.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das o. g. wie folgt geändert:

  1. Tz. 29 (Abs. 1) wird wie folgt gefasst:

    29

    „(1) Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach dem NATO-ZAbk sind nachzuweisen (Art. 67 Abs. 3 Buchst. c NATO-ZAbk, § 26 Abs. 5 Nr. 2 UStG; § 73 UStDV). Das Vorliegen der Voraussetzungen muss sich grundsätzlich eindeutig und leicht nachprüfbar aus den Belegen (Belegnachweis) und aus den Aufzeichnungen des Unternehmers (Buchnachweis) ergeben; vgl. aber die Ausnahme in Tz. 34a.”

  2. Nach Tz. 34 (Abs. 6) wird folgende Tz. 34a (Abs. 7) eingefügt:

    34a

    „(7) Kann der Unternehmer den beleg...BStBl 2014 II S. 539

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