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BAG Urteil v. - 7 AZR 480/12

Gesetze: § 37 Abs 3 S 1 BetrVG, § 37 Abs 3 S 3 BetrVG, § 106 S 1 GewO

Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der teilzeitbeschäftigte Kläger an Tagen, an denen er von seiner persönlichen Arbeitszeit zur Erfüllung von Freizeitansprüchen nach § 37 Abs. 3 BetrVG freigestellt ist, einen Anspruch auf Freizeitausgleich erwirbt, wenn er außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit verrichtet oder an Seminaren teilnimmt.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 1558 Nr. 27
VAAAE-67673

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