Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlauterer Schleichbezug bei Zugriff auf die Buchungswebseite einer Fluggesellschaft durch den Betreiber eines Flugbuchungsportals - Flugvermittlung im Internet
Leitsatz
Flugvermittlung im Internet
Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1153 Nr. 20 BB 2014 S. 1537 Nr. 26 DB 2014 S. 13 Nr. 19 DB 2014 S. 7 Nr. 26 NJW 2014 S. 3307 Nr. 45 NJW 2014 S. 8 Nr. 28 WM 2014 S. 1595 Nr. 33 ZIP 2014 S. 46 Nr. 23 IAAAE-67686