Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 137/12

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 18 Abs 1 S 3 Alt 1 ÄBerufsO BW, § 31 ÄBerufsO BW, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 GG, § 73 Abs 7 SGB 5, § 31 Abs 2 Nr 7 HeilBerG BW, § 31 Abs 2 Nr 11 HeilBerG BW

Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots einer Teilberufsausübungsgemeinschaft mit Radiologen bei Erbringung medizinisch-technischer Leistungen - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft

Leitsatz

Teil-Berufsausübungsgemeinschaft

Die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Satz 3 Fall 1 der Berufsordnung für Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wonach eine Umgehung des § 31 der Berufsordnung und damit kein gemäß § 18 der Berufsordnung zulässiger Zusammenschluss zur gemeinsamen Ausübung des Arztberufs insbesondere dann vorliegt, wenn sich der Beitrag des Arztes auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft beschränkt, ist mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit unvereinbar und deshalb nichtig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2014 S. 1188 Nr. 19
WM 2014 S. 1775 Nr. 37
RAAAE-67696

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank