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BGH Urteil v. - IX ZR 136/13

Gesetze: § 199 Abs 1 S 2 InsO

Mietrechtsstreit um die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens: Prozessführungsbefugnis des insolventen Mieters nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders

Leitsatz

Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mitvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 1545 Nr. 27
DStR 2014 S. 12 Nr. 27
DStR 2014 S. 12 Nr. 30
NJW 2014 S. 2585 Nr. 35
WM 2014 S. 1239 Nr. 26
ZIP 2014 S. 1341 Nr. 28
ZIP 2014 S. 49 Nr. 25
OAAAE-67700

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