Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung tarifvertraglicher Regelungen zur Übertragung sozialrechtlicher Ansprüche auf laufende Geldleistungen
Leitsatz
Die Tarifvertragsparteien sind nicht befugt, in Tarifverträgen sozialrechtliche Ansprüche auf laufende Geldleistungen zu übertragen und damit die Rechtszuständigkeit der Forderung zu ändern.