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BSG Urteil v. - B 4 AS 22/13 R

Gesetze: § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 20 SGB 10, § 21 Abs 2 S 1 SGB 10

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung von Gründen - keine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung

Leitsatz

Beantragt ein Leistungsberechtigter "die Überprüfung sämtlicher bestandskräftiger Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit", fehlt es an einer inhaltlichen Prüfverpflichtung des SGB 2-Trägers, wenn der Sozialleistungsträger den Einzelfall, der zur Überprüfung gestellt werden soll, objektiv nicht ermitteln kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:130214UB4AS2213R0

Fundstelle(n):
FAAAE-67716

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