Gesetze: § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 20 SGB 10, § 21 Abs 2 S 1 SGB 10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung von Gründen - keine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung
Leitsatz
Beantragt ein Leistungsberechtigter "die Überprüfung sämtlicher bestandskräftiger Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit", fehlt es an einer inhaltlichen Prüfverpflichtung des SGB 2-Trägers, wenn der Sozialleistungsträger den Einzelfall, der zur Überprüfung gestellt werden soll, objektiv nicht ermitteln kann.