Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter Elternteil - Anrechnung von Mutterschaftsgeld - Anrechnung des Erhöhungsbetrags für Mehrlingsgeburt - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit - zusätzlich erzieltes Einkommen - Bemessungszeitraum - sozialgerichtliches Verfahren - Teilrücknahme - Teilbarkeit des Streitgegenstands - rechtliches Gehör
Tatbestand
Die Klägerin begehrt für ihre am 27.8.2007 geborenen Zwillinge E. und C. höheres Elterngeld nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt ohne Anrechnung des Mutterschaftsgeldes vor dem errechneten Geburtstermin und ohne Anrechnung des Erhöhungsbetrags für die Mehrlingsgeburt.