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LSG Bayern Urteil v. - L 16 AS 383/11

Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit von Leistungsabsenkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) um 80 v.H. der Regelleistung für die Monate Juni bis August 2010, um 90 v.H. der Regelleistung für die Monate Juli bis September 2010 und um 100 v.H. der Regelleistung für die Monate August bis Oktober 2010 streitig.

Fundstelle(n):
CAAAE-67743

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