Kein Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für die notarielle Beurkundung und für "Due-Dilligence"- Leistungen
Leitsatz
1. Hat eine KG die Kosten der notariellen Beurkundung im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kommanditanteilen sowie einer sog. "Due-Diligence"-Leistung getragen, steht ihr der Vorsteuerabzug nicht zu, wenn sie diese Leistungen weder rechtlich noch tatsächlich bezogen hat. 2. Leistungsempfänger i.S. des Umsatzsteuerrechts ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegende Rechtsverhältnis (Schuldverhältnis) als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist. Nicht maßgeblich ist dagegen u.a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist oder wer sie bezahlt hat. Die bloße Übernahme der Kosten einer Leistung an einen Dritten führt nicht zum Recht auf Vorsteuerabzug des Zahlenden.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1239 Nr. 8 GStB 2014 S. 389 Nr. 11 HFR 2014 S. 824 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2015 S. 80 VAAAE-67835