Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
Leitsatz
Die Unterzeichnung eines in deutscher Sprache abgefassten schriftlichen Arbeitsvertrags darf der Arbeitgeber auch dann als Annahmeerklärung verstehen, wenn der Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1907 Nr. 32 RIW 2014 S. 534 Nr. 8 ZAAAE-67997