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BSG Urteil v. - B 10 EG 4/13 R

Gesetze: § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom , § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 3 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 3 S 2 BEEG vom , § 2 Abs 5 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 7 BEEG vom , § 2 Abs 8 BEEG vom , § 2 Abs 9 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 9 S 3 BEEG vom , § 8 Abs 3 BEEG vom , § 1 Abs 1 BEEG vom , § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 42 Abs 2 S 2 SGB 1, § 50 SGB 10

Elterngeld - Höhe - selbstständige und nichtselbständige Arbeit - vorgeburtliches Einkommen - Bemessungszeitraum - steuerlicher Veranlagungszeitraum - negative Einkünfte - nachgeburtliches Einkommen - Berücksichtigung von Einnahmen aus Gewerbebetrieb - Unternehmensbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft - Gewinnanteil ohne eigene Arbeitsleistung - Ungleichbehandlung gegenüber Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Gleichheitssatz - Schutz der Familie - Mindestelterngeld - Rückerstattung überzahlten Elterngelds - vorläufige Zahlung - Vorbehalt der Rückforderung - Anspruchsgrundlage

Tatbestand

Streitig ist die Höhe des Elterngeldes der Klägerin nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie eine Rückforderung überzahlten Elterngeldes durch den Beklagten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:260314UB10EG413R0

Fundstelle(n):
EAAAE-68039

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