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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 367/09

Gesetze: SGB II § 16 Abs. 1 S. 2; SGB III § 421g; TzBfG § 14 Abs. 4; TzBfG § 16

Leitsatz

Leitsatz:

Der Ausschlusstatbestand des § 421g Abs 3 Nr 3 SGB III ist auch dann erfüllt, wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer mündlichen Abrede von vorneherein auf eine Dauer von weniger als drei Monate begrenzt ist. Ein etwaiger Verstoß gegen § 14 Abs 4 TzBfG wirkt sich in diesem Zusammenhang nicht aus.

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Fundstelle(n):
GAAAE-68099

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