Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 95/10

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin die Kosten für durchgeführte Kombinationsbehandlungen aus Elektrohyperthermie und dendritischer Zell-Immuntherapie sowie aus Elektrohyperthermie und Chemotherapie nebst Fahrt- und Unterbringungskosten in Höhe von insgesamt 25.188,81 EUR zu erstatten hat.

Fundstelle(n):
BAAAE-68108

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank