Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Insolvenz der K GmbH, den der Kläger gegen die Beklagten zu 1. - 5. als ehemalige Geschäftsführer dieser Gesellschaft und den Beklagten zu 6. als ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und späteren Aufsichtsratsvorsitzenden der früheren Muttergesellschaft A AG als Gesamtschuldner richtet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2014 S. 907 Nr. 24 BB 2014 S. 1779 Nr. 30 DB 2014 S. 2396 Nr. 42 GmbHR 2014 S. 1199 Nr. 22 NJW 2014 S. 2669 Nr. 36 ZIP 2014 S. 1976 Nr. 41 AAAAE-68558