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BGH Urteil v. - VIII ZR 103/13

Gesetze: § 535 Abs 2 BGB, § 1124 Abs 2 BGB, § 20 Abs 2 ZVG, § 146 Abs 1 ZVG

Zwangsverwaltung: Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem Zwangsverwalter

Leitsatz

Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat (beziehungsweise bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats für eine spätere Zeit als den ersten Monat nach der Beschlagnahme) bezieht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2014 S. 846 Nr. 11
NJW 2014 S. 2720 Nr. 37
WM 2014 S. 1728 Nr. 36
ZIP 2014 S. 41 Nr. 21
UAAAE-68573

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