Zwangsverwaltung: Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem Zwangsverwalter
Leitsatz
Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat (beziehungsweise bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats für eine spätere Zeit als den ersten Monat nach der Beschlagnahme) bezieht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DNotZ 2014 S. 846 Nr. 11 NJW 2014 S. 2720 Nr. 37 WM 2014 S. 1728 Nr. 36 ZIP 2014 S. 41 Nr. 21 UAAAE-68573