Gesetze: Art 52 EuPatÜbk, Art 54 Abs 1 EuPatÜbk, Art 54 Abs 2 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst b EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 2 § 6 Abs 1 Nr 2 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitsverfahren betreffend eine Europäisches Patent: Einschränkung des Patentanspruchs durch die Beschreibung im Falle eines Verfahrens zur Reinigung von Immoglobulin-G-Antikörpern
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 746 398 (Streitpatents), das am 21. Februar 1995 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität vom 22. Februar 1994 angemeldet wurde und Verfahren zur Reinigung von Antikörpern betrifft. Das Streitpatent umfasst 26 Patentansprüche, von denen die einander nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 in der Verfahrenssprache wie folgt lauten: