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Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - akt. Kurzinfo ESt 53/2012

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Vergütung für die Vornahme von Ausgleichsmaßnahmen zur Verschaffung der Genehmigung zum Umbruch von Dauergrünland (Verkauf Umbruchrechten)

Bezug:

Ein Umbruch von Dauergrünland in Ackerland ist nach der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung (DGL-VO SH, GVOBI. SH 2008, S. 233) in Schleswig-Holstein nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich.

Regelmäßig wird diese Genehmigung an die Auflage geknüpft, neues Dauergrünland anzulegen. Die Neuanlage von Dauergrünland muss nicht zwangsweise auf Flächen des Antragstellers erfolgen. Vielmehr kann die Auflage auch so erfüllt werden, dass sich ein Dritter gegenüber dem Antragsteller vertraglich verpflichtet, Dauergrünland neu anzulegen und zu erhalten.

Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der in diesem Zusammenhang geleisteten Vergütungen nehme ich wie folgt Stellung:

  1. Immaterielles Wirtschaftsgut

    Nach dem BStBl 2011 II S. 406 zur sog. „Ackerquote”) kann die bloße Möglichkeit der Übertragung eines „Ackerstatusrechts” mittels Pachtvertrags nicht dazu führen, dass ein selbständiges Wirtschaftsgut nunmehr bei allen Ackerflächen anzunehmen ist. Eine Verselbständigung eines Wirtschaftsguts „Ackerstatusrecht” könnte vielmehr erst dann angenommen werden, wenn es in den Verkehr gebracht worden ist. Bei der erteilten Genehmigung zum Umbruch von Dauergrünland scheitert die Vers...

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